Steuer

Steuer
1Steuer
»Abgabe«: Das Substantiv mhd. stiure, ahd. stiura »Stütze, Unterstützung; Steuerruder« (beachte mniederl. sture »Unterstützung«) ist nächstverwandt mit den unter 2 Steuer behandelten Wörtern und bedeutete wie diese ursprünglich »Stütze, stützender Pfahl« (vgl. das ablautend verwandte aisl. staurr, schwed. stör »Stange, Pfahl«). Die Wörter gehören zu der unter stauen »stehen machen« behandelten Wortgruppe. Schon in ahd. Zeit wurde »1Steuer« übertragen gebraucht, zunächst in der Bedeutung »Unterstützung, Hilfe, Beistand«, dann auch im Sinne von »materielle Unterstützung, Gabe; befohlene Abgabe«. In der letzten Bedeutung war das Wort eng mit der Entwicklung der Geldwirtschaft im Mittelalter verbunden; es bezeichnet im neueren Sprachgebrauch ausschließlich die Abgaben an die öffentliche Hand. Das abgeleitete Verb steuern (mhd. stiuren, ahd. stiurren »stützen, lenken«, s. unter 2 Steuer) hat seine zuerst im Mhd. bezeugte übertragene Bedeutung »ausstatten, beschenken« heute nur in den Zusammensetzungen beisteuern »zu etwas beitragen« (18. Jh.; dazu Beisteuer, 18. Jh.; südd.) und aussteuern »eine Zuwendung zur Einrichtung des Hausstandes bei der Heirat eines Kindes geben« (mhd. ūz̧stiuren, dazu Aussteuer, 18. Jh.) erhalten. Die Präfixverben besteuern »Steuern auferlegen« (spätmhd. besteuern) und versteuern »Steuern für etwas zahlen« (spätmhd. verstiuren) sind Bildungen zu »1Steuer«.
2Steuer
»Lenkvorrichtung«: Das Wort erscheint als Neutrum zuerst in nordd. Texten des 17. Jh.s und ist von daher in der Schriftsprache üblich geworden (das Femininum ‹1 Steuer› war in seiner alten Bedeutung »Steuerruder, Schiffsheck« im Hochd. schon vorher nicht mehr gebräuchlich). Das nordd. Wort beruht auf mnd. stur‹e› (mitteld. stūr ‹um 1300› »Steuerruder«), dem gleichbed. niederl. stuur, schwed. styre entsprechen; beachte auch aengl. stērrōđor »Steuerruder«. Diese west- und nordgerm. Substantive sind nächstverwandt mit dem unter 1 Steuer behandelten Wort und gehören wie dieses mit der ursprünglichen Bedeutung »Stütze, Pfahl« zur Sippe von stauen. Aus einer langen Stange, mit der ein Schiff in flachem Wasser fortgestoßen und gelenkt werden kann, hat sich zunächst ein langes Ruder an der rechten hinteren Schiffsseite (Steuerbord, s. u.) und schließlich die heutige Form des Steuers am Schiffsheck entwickelt. – Abl.: steuern »‹ein Schiff› lenken« (mhd. stiuren, ahd. stiur‹r›en, mnd. stǖren »stützen; lenken; abwehren«, vgl. niederl. sturen »lenken, nach etwas schicken«, got. stiurjan »‹Behauptungen› aufstellen«, engl. to steer »lenken«, schwed. styra »lenken, regieren«; das Verb ist im Dt. von »steuern« »ausstatten; Abgaben zahlen« ‹1 Steuer› nicht geschieden; die übertragene Bedeutung »abwehren« meint eigentlich wohl »in die gewünschte Richtung lenken«). Zus.: Steuerbord »rechte Schiffsseite (von hinten gesehen)« (im 17. Jh.; nhd. entsprechend mnd. sturbord, niederl. stuurbord, engl. starboard, schwed. styrbord; benannt nach dem ursprünglich an dieser Seite angebrachten Steuerruder; s. auch Backbord); Steuermann (mhd. stiur‹e›man, mnd. sturman); Steuerruder (mhd. stiurruoder, ahd. stiurruodar; Ruder).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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